ALLGEMEINE EINKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Black Sheep Retail Products B.V.
Version 12. Januar 2024

Artikel 1 – Definitionen

In diesen allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Vereinbarung: alle Vereinbarungen zwischen BSRP und dem Kunden im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, dem Import, Export und Handel von Produkten sowie der Lagerhaltung der Produkte zur Lieferung, dies im weitesten Sinne des Wortes, unabhängig davon, ob in Form eines Angebots von BSRP, das vom Kunden angenommen wurde, sowie alle weiteren Aufträge des Kunden an BSRP sowie alle (rechts-)geschäftlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Vorstehenden;
BSRP: Black Sheep Retail Products B.V., mit Sitz in Ederveen und eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 09165341 und/oder deren verbundene Unternehmen;
Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt;
Kunde: jede Partei, der BSRP Waren und/oder Dienstleistungen liefert oder sich zur Lieferung verpflichtet hat, sowie jede Partei, die BSRP einen Auftrag anderer Art erteilt hat.


Artikel 2 – Anwendbarkeit

  1. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote und Kostenvoranschläge von BSRP sowie für die Vereinbarung und alle (rechts-)geschäftlichen Handlungen im Zusammenhang mit dem Vorstehenden.
  2. Durch Aufgabe einer Bestellung, Annahme eines Angebots oder Abschluss der Vereinbarung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Bedingungen vorbehaltlos.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Weicht der Inhalt der Vereinbarung vom Inhalt dieser Allgemeinen Bedingungen ab, so gilt der Inhalt der Vereinbarung.
  5. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden die Parteien die unwirksame Bestimmung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine neue Regelung ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
  6. BSRP ist berechtigt, diese Allgemeinen Bedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde erklärt sich im Voraus mit allen Änderungen oder Ergänzungen einverstanden. Die Änderungen oder Ergänzungen treten zu einem von BSRP bekanntzugebenden Zeitpunkt oder mit deren Mitteilung an den Kunden in Kraft. Ist der Kunde Verbraucher, ist er in diesem Fall berechtigt, die Vereinbarung aufzulösen.

Artikel 3 – Angebote und/oder Kostenvoranschläge

  1. Alle Angebote und/oder Kostenvoranschläge von BSRP sind unverbindlich und können jederzeit von BSRP widerrufen werden, auch wenn sie eine Annahmefrist enthalten.
  2. Mündliche Zusagen oder Angebote von Vertretern oder sonstigen Mitarbeitern von BSRP sowie von Dritten, die im Auftrag von BSRP handeln, sind für BSRP nur verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich von BSRP bestätigt wurden.
  3. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gelten die Artikel 6:227b Abs. 1 und 6:227c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht.
  4. Angebote, Kostenvoranschläge und Preise von BSRP gelten nicht automatisch für neue oder Folgeaufträge des Kunden, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich in der Vereinbarung.

Artikel 4 – Zustandekommen der Vereinbarung

  1. Eine Vereinbarung zwischen BSRP und dem Kunden kommt durch schriftliche Bestätigung des schriftlichen Angebots von BSRP durch den Kunden oder durch schriftliche Annahme eines schriftlichen Auftrags des Kunden durch BSRP zustande.
  2. Liegt keine Bestätigung gemäß Artikel 4 Absatz 1 vor, gilt die Rechnung von BSRP in jedem Fall als Auftrags- oder Auftragsbestätigung.
  3. Eine Annahme durch den Kunden eines von BSRP abgegebenen Angebots oder einer Offerte, die von einem früheren Angebot abweicht, gilt als Ablehnung dieses vorherigen Angebots und als neues Angebot des Kunden, das für BSRP nicht verbindlich ist. Abweichend von Artikel 6:225 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt dies auch dann, wenn die Annahme des Kunden nur in unwesentlichen Punkten vom Angebot von BSRP abweicht.
  4. Änderungen und/oder (teilweise) Stornierungen eines Auftrags durch den Kunden können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von BSRP erfolgen, sofern die bereits entstandenen Kosten von BSRP vollständig vom Kunden erstattet werden. Im Falle von Änderungen und/oder (Teil-)Stornierungen ist BSRP berechtigt, damit verbundene (Zusatz-)Kosten weiterzugeben und die Lieferzeit entsprechend neu festzulegen.
  5. Produktbeispiele und Beschreibungen in Broschüren, Angeboten, Werbematerialien und/oder auf der Website von BSRP sind so genau wie möglich, jedoch nur als Anhaltspunkte zu verstehen. Der Kunde kann daraus keine Rechte ableiten.

Artikel 5 – Preise

  1. Jede Preisangabe von BSRP ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Die zwischen BSRP und dem Kunden vereinbarten Preise verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt).
  3. Änderungen von Faktoren, die Einfluss auf die vereinbarten Preise haben können – wie z. B. Einkaufspreise von Produkten oder Rohstoffen, Wechselkursänderungen, Steuern, Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Transportkosten, Versicherungsprämien und andere staatliche Abgaben – können von BSRP an den Kunden weitergegeben werden. Der Kunde ist an den erhöhten Preis gebunden und nicht berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, es sei denn, er ist Verbraucher.
  4. Beruht das Angebot von BSRP auf Informationen, die vom Kunden bereitgestellt wurden, und stellt sich heraus, dass diese Informationen unrichtig oder unvollständig waren oder nachträglich geändert wurden, ist BSRP berechtigt, die im Angebot genannten Preise und/oder Lieferzeiten entsprechend anzupassen.

Artikel 6 – Zahlung

  1. Alle Rechnungen von BSRP sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Wurde keine Zahlungsfrist in der Vereinbarung festgelegt, ist die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung durch den Kunden fällig. Ist der Kunde ein Verbraucher, ist er berechtigt, ganz oder teilweise durch Verrechnung zu zahlen.
  2. Erfolgt keine Zahlung innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist, gerät der Kunde automatisch in Verzug und BSRP ist berechtigt, ohne vorherige Mahnung den gesetzlichen (Handels-)Zinssatz gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung zu berechnen.
  3. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, hat alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu tragen, die BSRP infolge der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen entstehen, insbesondere bei verspäteter Zahlung. Die außergerichtlichen Kosten (einschließlich angemessener Vergütung für den Zeitaufwand von BSRP im Zusammenhang mit der Eintreibung) werden mit 15 % des offenen Betrags, mindestens jedoch mit 500,00 €, pauschal festgelegt.
  4. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber BSRP auszusetzen.
  5. BSRP ist berechtigt, zur Absicherung der finanziellen Verpflichtungen des Kunden Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen, bevor (Teil-)Lieferungen erfolgen. In der Zwischenzeit ist BSRP berechtigt, die Ausführung der Vereinbarung ganz oder teilweise auszusetzen.

Artikel 7 – Lieferung von Waren

  1. Die von BSRP mit dem Kunden vereinbarten Lieferfristen sind lediglich Richtwerte und stellen keine verbindlichen Fristen dar. Eine Überschreitung der Lieferzeit führt nicht automatisch zu einem Verzug von BSRP.
  2. Wurde eine verbindliche Frist zur Durchführung bestimmter Arbeiten vereinbart und BSRP kommt diesen Verpflichtungen nicht nach, muss der Kunde BSRP schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Nachfrist von mindestens dreißig (30) Kalendertagen einräumen.
  3. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Änderungen der Vereinbarung oder verspäteter (Nicht-)Lieferung von durch Dritte an BSRP gelieferten Waren, verlängert sich die mit dem Kunden vereinbarte Lieferfrist entsprechend.
  4. Die Lieferzeit verlängert sich ebenfalls um die Zeit, in der der Kunde mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung – einschließlich Vorauszahlungen oder Bereitstellung von Sicherheiten – in Verzug ist, unbeschadet des Rechts von BSRP, die Vereinbarung gemäß Artikel 17 zu kündigen.
  5. BSRP ist berechtigt, (Teil-)Lieferungen vorzunehmen. Diese Teillieferungen dürfen gesondert in Rechnung gestellt werden.

Artikel 8 – Gefahrenübergang und Transport

  1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Kunde die Gefahr für verkaufte Waren ab dem Moment, in dem sie das Lager von BSRP verlassen.
  2. Haben die Parteien schriftlich vereinbart, dass BSRP den Transport organisiert, hat der Kunde die Versandvorgaben mindestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin mitzuteilen.
  3. Be- und Entladen sowie Transport der verkauften Waren erfolgen – sofern nicht anders vereinbart – auf Kosten und Risiko des Kunden. BSRP ist nicht verpflichtet, im Namen oder zugunsten des Kunden Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen.
  4. Organisiert der Kunde den Transport selbst, ist er verpflichtet, die gekauften Waren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung der Abholbereitschaft durch BSRP abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht rechtzeitig, ist BSRP berechtigt, die Waren nach eigenem Ermessen auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern.

Artikel 9 – Ausführung der Vereinbarung

  1. BSRP wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden ausführen. Es wird kein bestimmter Erfolg oder eine bestimmte Folge garantiert. Das Ausbleiben eines beabsichtigten Ergebnisses entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen gegenüber BSRP.
  2. BSRP ist nicht verpflichtet, mit der Lieferung von Waren oder der Durchführung von Arbeiten zu beginnen, bevor ihr alle erforderlichen Daten und Waren vorliegen und etwaige vereinbarte (Voraus-)Zahlungen eingegangen sind. Verzögerungen, die daraus resultieren, führen zu einer angemessenen Verlängerung der vereinbarten Lieferfristen.
  3. Sollte der Kunde aus irgendeinem Grund die (rechtzeitige) Annahme der im Rahmen der Vereinbarung angebotenen Waren oder Dienstleistungen verweigern oder versäumen, trägt er sämtliche dadurch vergeblich entstandenen Kosten sowie zusätzlich anfallende Transport-, Lager- oder Aufbewahrungskosten.

Artikel 10 – Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Lieferung der vereinbarten Produkte mit BSRP zusammenzuarbeiten und rechtzeitig alle relevanten Daten bereitzustellen, die für die Durchführung der Vereinbarung notwendig oder nützlich sein können.
  2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der an BSRP übermittelten Daten, auch wenn diese von Dritten bereitgestellt wurden. BSRP ist berechtigt, sich in jedem Fall auf diese Daten zu verlassen. Der Kunde stellt BSRP von jeglichen Folgen und/oder Schäden frei, die sich aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben ergeben.
  3. BSRP ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Zustimmung des Kunden – auch für eigene Werbezwecke – Bilder sämtlicher im Auftrag des Kunden entworfenen Werke und/oder erstellten Unterlagen zu verwenden.

Artikel 11 – Garantien

  1. BSRP garantiert, dass die Waren ordnungsgemäß und gemäß den in ihrer Branche geltenden Standards geliefert werden, übernimmt jedoch keine weitergehende Garantie, als ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
  2. Während der Garantiezeit garantiert BSRP, dass die gelieferten Produkte von üblicher Qualität und einwandfrei sind.
  3. Hat der Hersteller oder Lieferant eine Garantie für die von BSRP gelieferten Artikel gewährt, so gilt diese Garantie auch zwischen BSRP und dem Kunden. BSRP wird den Kunden darüber informieren.
  4. Solange der Verbraucher den Kaufpreis nicht an BSRP gezahlt hat, kann er sich nicht auf eine Garantie berufen.
  5. Bei berechtigter Inanspruchnahme der Garantie wird BSRP – nach eigenem Ermessen – die Ware unentgeltlich reparieren oder ersetzen, oder den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückerstatten bzw. einen Rabatt gewähren.

Artikel 12 – Verpackung

  1. Das Eigentum an Mehrwegverpackungen verbleibt bei BSRP. Diese Verpackungen dürfen vom Verbraucher nicht zu anderen als den vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
  2. BSRP entscheidet, ob die Verpackung durch den Verbraucher zurückgegeben werden muss oder ob BSRP die Verpackung abholt – einschließlich der Kostentragung.
  3. BSRP ist berechtigt, dem Verbraucher ein Entgelt für die Verpackung in Rechnung zu stellen. Wird die Verpackung innerhalb der vereinbarten Frist vom Verbraucher zurückgegeben, wird BSRP die Verpackung zurücknehmen und den berechneten Betrag erstatten oder mit einem neuen Verpackungsentgelt bei der nächsten Lieferung verrechnen. BSRP ist stets berechtigt, 10 % Bearbeitungskosten vom Erstattungsbetrag abzuziehen.
  4. Ist die Verpackung beschädigt, unvollständig oder zerstört, haftet der Verbraucher hierfür und verliert den Anspruch auf Erstattung des Verpackungspreises.
  5. Übersteigt der Schaden gemäß vorigem Absatz den vom Verbraucher gezahlten Verpackungspreis, ist BSRP nicht zur Rücknahme verpflichtet. In diesem Fall kann BSRP dem Verbraucher den vollen Verpackungswert abzüglich des gezahlten Betrags in Rechnung stellen.
  6. Einwegverpackungen muss BSRP nicht zurücknehmen; sie verbleiben beim Verbraucher. Entsorgungskosten trägt der Verbraucher.

Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt

  1. BSRP behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Vereinbarung und/oder anderen Verträgen einschließlich Zinsen und Kosten vollständig beglichen hat.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von BSRP gelieferten Waren auf eigene Kosten getrennt von anderen Waren aufzubewahren, sodass sie jederzeit als Eigentum von BSRP erkennbar sind.
  3. Vor Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, die gelieferten Gegenstände zu vermieten, zu veräußern, zu überlassen, zu verpfänden oder anderweitig zugunsten Dritter zu belasten. Die gelieferten Waren dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterverkauft, weitergeliefert oder verarbeitet werden. Bei einer solchen Weiterveräußerung entsteht im Voraus ein nicht besitzanzeigendes Pfandrecht zugunsten von BSRP an diesen Waren als Sicherheit für sämtliche Ansprüche von BSRP.
  4. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist BSRP berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren – ungeachtet ihres Standortes – auf Kosten des Kunden zurückzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, hierbei vollständig mitzuwirken.

Artikel 14 – Reklamationen; Verjährungsfrist

  1. Der Kunde ist verpflichtet, unmittelbar nach der Lieferung Menge, Art und Verpackung der Waren zu prüfen und festzustellen, ob diese ordnungsgemäß geliefert wurden.
  2. Beanstandungen hinsichtlich Menge, Art und Verpackung der gelieferten Waren müssen vom Kunden sofort auf dem Fracht- oder Lieferschein vermerkt werden.
  3. Beanstandungen wegen fehlerhafter oder unvollständiger Leistung der Vereinbarung oder wegen (nicht) sichtbarer Mängel sind BSRP schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Ist der Kunde ein Verbraucher, beträgt diese Frist acht (8) Kalendertage für Dienstleistungen und zwei (2) Monate nach Entdeckung bei Warenlieferungen. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, erlischt das Recht des Kunden auf Gewährleistung.
  4. Die Reklamation muss vom Kunden klar und präzise beschrieben sein. Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
  5. Hält BSRP die Reklamation für berechtigt, erfolgt nach Wahl von BSRP eine Reparatur, ein Austausch oder – falls dies nicht möglich ist – eine Erstattung oder Preisnachlass. In diesem Fall nimmt BSRP die gelieferte Ware zurück.
  6. Rücksendungen ohne vorherige Genehmigung gemäß Absatz 5 erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden.
  7. Die Ingebrauchnahme und/oder der Weiterverkauf der Waren gilt als Annahme durch den Kunden.
  8. Eine Reklamation berechtigt den Kunden nicht zur Aussetzung seiner (Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber BSRP oder zur Aufrechnung.

Artikel 15 – Haftung; Verjährung

  1. BSRP haftet nicht für Schäden beim Kunden – einschließlich Tod, Körperverletzung, Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder Betriebsunterbrechung – unabhängig davon, ob diese durch BSRP oder von ihr beauftragte Dritte verursacht wurden, es sei denn, sie sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Geschäftsleitung von BSRP zurückzuführen.
  2. BSRP haftet nicht für nach der Lieferung festgestellte Mängel.
  3. BSRP haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen des Kunden entgegen der Anweisungen von BSRP verursacht wurden.
  4. BSRP haftet nicht für Schäden, die durch Produktionsfehler von Produkten entstehen, die sie von Dritten bezogen und weitergeliefert hat. In diesem Fall hat der Kunde den ursprünglichen Hersteller in Anspruch zu nehmen.
  5. BSRP haftet nicht für Schäden infolge von Informationen oder Unterlagen (z. B. Gebrauchsanweisungen), die sie nicht selbst erstellt, sondern im Auftrag des Kunden von Dritten erhalten hat.
  6. Schäden infolge von Anweisungen oder Vorgaben des Kunden liegen nicht in der Haftung von BSRP.
  7. Der Kunde muss BSRP Schäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Entstehen oder Bekanntwerden schriftlich melden. Spätere Meldungen führen zum Ausschluss von Schadenersatzansprüchen. Alle gesetzlichen Ansprüche aus Dienstleistungsverträgen verjähren spätestens ein (1) Jahr nach Fälligkeit, bei Warenlieferung zwei (2) Jahre nach Einreichen der Beschwerde gemäß Artikel 14.
  8. Der nicht-verbrauchende Kunde stellt BSRP von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit gelieferten Waren oder Dienstleistungen frei, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein Zusammenhang mit der Vereinbarung besteht.
  9. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen ist die Haftung von BSRP in jedem Fall auf den vom Kunden gezahlten Rechnungsbetrag begrenzt, maximal jedoch auf den Betrag, den die Haftpflichtversicherung von BSRP im betreffenden Fall zahlt oder erstattet.

Artikel 16 – Geistiges Eigentum

  1. Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die gelieferten Waren verbleiben bei BSRP. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BSRP ist es dem Kunden nicht gestattet, die Waren ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu reproduzieren.
  2. Der Kunde darf Waren, die von BSRP stammen, nur unter der Marke, dem Logo, dem Handelsnamen und gemäß den Spezifikationen weiterverkaufen, unter denen diese ihm geliefert wurden. Änderungen an der Qualität, Kennzeichnung, Beschriftung oder Anleitung sind nicht gestattet.
  3. Der Kunde stellt BSRP von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf etwaige geistige Eigentumsrechte beruhen, die mit der Lieferung von im Auftrag und/oder nach Vorgaben des Kunden gefertigten Waren durch BSRP in Verbindung stehen.
  4. Durch die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen sowie zugehöriger Dokumentation erfolgt keine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten an den Kunden.

Artikel 17 – Vertraulichkeit

  1. Alle Informationen, die von BSRP stammen und von ihr als vertraulich eingestuft werden (können), dürfen nicht offengelegt werden. Der Kunde ist verpflichtet, diese Vertraulichkeit auch gegenüber seinen Mitarbeitern oder Dritten, die im Rahmen der Vertragserfüllung für ihn tätig sind, zu wahren.
  2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß Artikel 17.1 gilt nicht, soweit eine Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist oder durch ein rechtsverbindliches Urteil eines Gerichts oder einer Behörde angeordnet wird.

Artikel 18 – Höhere Gewalt

  1. Im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird die Ausführung der Vereinbarung ganz oder teilweise ausgesetzt, solange die Situation andauert. BSRP ist in diesem Fall nicht zur Zahlung des vereinbarten Preises oder etwaiger Schadensersatzleistungen verpflichtet.
  2. Sollte sich im Verlauf der Vertragserfüllung herausstellen, dass diese aufgrund unvorhersehbarer Umstände oder höherer Gewalt (z. B. Brand, Naturereignisse, Epidemien, Krieg, Streiks) unmöglich ist, haftet BSRP nicht für etwaige Schäden. BSRP wird den Kunden in einem solchen Fall kontaktieren, um die Vereinbarung ggf. anzupassen. Änderungen der Preise, Fristen und Liefertermine werden dem Kunden mitgeteilt.
  3. Wenn vernünftigerweise davon auszugehen ist, dass die Situation höherer Gewalt länger als drei (3) Monate andauert oder bereits so lange besteht, kann der Kunde die Vereinbarung per Einschreiben und ohne gerichtliche Intervention mit sofortiger Wirkung kündigen, ohne dass ihm hieraus ein Anspruch auf Entschädigung zusteht.

Artikel 19 – Aussetzung; Auflösung

  1. Nur BSRP und der Kunde, der ein Verbraucher ist, dürfen die Ausführung der Vereinbarung ganz oder teilweise aussetzen oder die Vereinbarung ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung und ohne gerichtliche Intervention auflösen, wenn:
    • BSRP oder der Kunde eine ihrer/seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung und/oder diesen allgemeinen Bedingungen nicht erfüllt;
    • BSRP oder der Kunde Zahlungsaufschub beantragt oder erhält oder im Falle des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird;
    • BSRP oder der Kunde unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird;
    • das Unternehmen von BSRP oder dem Kunden verkauft oder liquidiert wird;
    • erforderliche Genehmigungen für die Vertragserfüllung entzogen werden; oder
    • ein wesentlicher Teil des Vermögens von BSRP oder dem Kunden gepfändet wird.
  2. In den unter Artikel 19.1 genannten Fällen werden sämtliche (zukünftigen) Forderungen von BSRP gegenüber einem nicht-verbrauchenden Kunden sofort und vollständig fällig.

Artikel 20 – Abtretung; Subunternehmer

  1. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von BSRP darf der Kunde keine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung auf Dritte übertragen oder durch Dritte ausführen lassen.
  2. BSRP ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der Vereinbarung zu beauftragen, sofern dies für die Ausführung zweckmäßig ist. Der Kunde akzeptiert die mit diesen Dritten vereinbarten Bedingungen. Für Schäden durch Handlungen oder Unterlassungen dieser Dritten haftet BSRP gegenüber nicht-verbrauchenden Kunden nicht.

Artikel 21 – Nichtigkeit einzelner Bestimmungen

  1. Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der Vereinbarung und/oder dieser allgemeinen Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  2. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung und/oder dieser Bedingungen unwirksam oder im Hinblick auf die Grundsätze von Treu und Glauben unzumutbar sein, so gilt an ihrer Stelle eine Bestimmung, die den Absichten der Parteien unter Berücksichtigung aller Umstände am nächsten kommt.

Artikel 22 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Die Rechtsverhältnisse zwischen BSRP und dem Kunden unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Das Wiener Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
  2. Alle Streitigkeiten zwischen BSRP und dem Kunden werden ausschließlich dem Bezirksgericht Gelderland, Standort Arnhem, zur Entscheidung vorgelegt.

Artikel 23 – Schlussbestimmung

  1. Der niederländische Text dieser Allgemeinen Bedingungen ist die einzig verbindliche Fassung. Bei Abweichungen zwischen dem niederländischen Text und dieser Übersetzung gilt der niederländische Text als maßgeblich.